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Filesharing: Strafverfolgung gelockert

Köln (abu). Die Generalstaatsanwaltschaft hat in vielen Bundesländern die Empfehlung ausgesprochen, private Filesharer in Zukunft nicht mehr zu verfolgen. Das bedeutet, dass sich die Lage etwas entspannt und kostspielige Abmahnungen gegen all jene die nur wenig downloaden hoffentlich nicht mehr vorkommen.
Die kritische Grenzen hierfür liegt in NRW bei etwa 200 Liedern, während es in Sachsen-Anhalt bspw. 3000 sind. Zur Begründung sagte die Staatsanwaltschaft, Es wäre unverhältnismäßig, jeden Jugendlichen zu verfolgen, der sich einen Film oder eine Musikdatei heruntergeladen hat.

08.08.2008 17:53

 

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